Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ein vom Gericht im Eröffnungsverfahren bestellter Verwalter, der das Schuldnervermögen bis zur Verfahrenseröffnung sichert.
Nach Eingang eines Insolvenzantrags und vor der endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung bestellt das Gericht häufig einen vorläufigen Insolvenzverwalter, um das Schuldnervermögen zu sichern.
Arten der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Aufgaben:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in der Regel zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt, wenn das Verfahren eröffnet wird.
Nach dem Insolvenzantrag eines Restaurants bestellt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser prüft innerhalb von 3 Monaten, ob das Restaurant fortgeführt werden kann, sichert die Kassen, verhindert den Abfluss von Vermögen und erstellt ein Gutachten für das Gericht.
Als Gläubiger sollten Sie die vorläufige Phase nutzen:
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