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Im Detail erklärt

Nach Eingang eines Insolvenzantrags und vor der endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung bestellt das Gericht häufig einen vorläufigen Insolvenzverwalter, um das Schuldnervermögen zu sichern.

Arten der vorläufigen Insolvenzverwaltung:

  • Starker vorläufiger Verwalter (§ 22 Abs. 1 InsO): Übernimmt die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
  • Schwacher vorläufiger Verwalter (§ 22 Abs. 2 InsO): Hat nur Überwachungsfunktion, Schuldner bleibt verfügungsbefugt

Aufgaben:

  • Sicherung und Erhaltung des Schuldnervermögens
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage
  • Erstellung eines Gutachtens für das Gericht
  • Prüfung von Fortführungsmöglichkeiten
  • Ggf. Fortführung des Geschäftsbetriebs

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in der Regel zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt, wenn das Verfahren eröffnet wird.

Praxisbeispiel

Beispiel

Nach dem Insolvenzantrag eines Restaurants bestellt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser prüft innerhalb von 3 Monaten, ob das Restaurant fortgeführt werden kann, sichert die Kassen, verhindert den Abfluss von Vermögen und erstellt ein Gutachten für das Gericht.

Relevanz für Unternehmen

Als Gläubiger sollten Sie die vorläufige Phase nutzen:

  • Kontaktaufnahme: Informieren Sie den vorläufigen Verwalter über Ihre Ansprüche
  • Lieferstopp: Prüfen Sie, ob weitere Lieferungen sinnvoll sind
  • Sicherheiten: Machen Sie Eigentumsvorbehalte geltend

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