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Im Detail erklärt

Die Regelinsolvenz richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und ehemals Selbstständige mit größeren Vermögensverhältnissen oder vielen Gläubigern.

Typischer Ablauf:

  • 1. Antragstellung: Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht
  • 2. Vorläufiges Verfahren: Prüfung durch vorläufigen Insolvenzverwalter
  • 3. Eröffnung: Bestellung des Insolvenzverwalters, Beginn der Verwaltung
  • 4. Berichtstermin: Information der Gläubiger über die Lage
  • 5. Verwertung: Verkauf der Vermögenswerte
  • 6. Verteilung: Auszahlung an die Gläubiger
  • 7. Aufhebung: Beendigung des Verfahrens

Dauer: In der Regel 3-5 Jahre, bei natürlichen Personen mit anschließender Restschuldbefreiung bis zu 3 Jahre Wohlverhaltensperiode.

Praxisbeispiel

Beispiel

Eine GmbH mit 50 Mitarbeitern, Maschinen im Wert von 2 Millionen Euro und 150 Gläubigern muss Insolvenz anmelden. Das Regelinsolvenzverfahren wird eröffnet, der Insolvenzverwalter prüft Sanierungsmöglichkeiten und führt den Betrieb zunächst fort. Nach 6 Monaten wird das Unternehmen an einen Investor verkauft.

Relevanz für Unternehmen

Als Gläubiger in einem Regelinsolvenzverfahren:

  • Professionelle Abwicklung: Ein erfahrener Insolvenzverwalter maximiert die Quote
  • Transparenz: Regelmäßige Berichte und Gläubigerversammlungen
  • Sanierungschance: Möglichkeit der Unternehmensfortführung

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