Die Regelinsolvenz ist das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige, bei dem ein Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen verwaltet und verwertet.
Die Regelinsolvenz richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und ehemals Selbstständige mit größeren Vermögensverhältnissen oder vielen Gläubigern.
Typischer Ablauf:
Dauer: In der Regel 3-5 Jahre, bei natürlichen Personen mit anschließender Restschuldbefreiung bis zu 3 Jahre Wohlverhaltensperiode.
Eine GmbH mit 50 Mitarbeitern, Maschinen im Wert von 2 Millionen Euro und 150 Gläubigern muss Insolvenz anmelden. Das Regelinsolvenzverfahren wird eröffnet, der Insolvenzverwalter prüft Sanierungsmöglichkeiten und führt den Betrieb zunächst fort. Nach 6 Monaten wird das Unternehmen an einen Investor verkauft.
Als Gläubiger in einem Regelinsolvenzverfahren:
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