Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Vermögensverhältnisse eines zahlungsunfähigen Schuldners, bei dem die Gläubiger bestmöglich aus der vorhandenen Masse befriedigt werden sollen.
Das Insolvenzverfahren wird durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt und dient zwei wesentlichen Zwecken:
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen:
Ein mittelständisches Bauunternehmen kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen und stellt einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht prüft den Antrag, bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter und eröffnet nach positiver Prüfung das Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Unternehmens und prüft, ob eine Fortführung oder Sanierung möglich ist.
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