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Im Detail erklärt

Insolvenzbekanntmachungen werden gemäß § 9 InsO auf dem offiziellen Portal insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Sie enthalten wichtige Informationen für alle Beteiligten eines Insolvenzverfahrens.

Typische Inhalte einer Bekanntmachung:

  • Name und Anschrift des Schuldners
  • Aktenzeichen des Verfahrens
  • Zuständiges Insolvenzgericht
  • Name des bestellten Insolvenzverwalters
  • Art des Beschlusses (Eröffnung, Berichtstermin, etc.)
  • Fristen für Forderungsanmeldungen
  • Termine für Gläubigerversammlungen

Die Veröffentlichung erfolgt aus Datenschutzgründen nur für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel 6 Monate bis 2 Jahre nach Verfahrensende).

Praxisbeispiel

Beispiel

Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH veröffentlicht das Amtsgericht eine Bekanntmachung mit dem Eröffnungsbeschluss, dem Namen des Insolvenzverwalters und der Frist zur Forderungsanmeldung. Alle Gläubiger werden so informiert und können ihre Ansprüche anmelden.

Relevanz für Unternehmen

Insolvenzbekanntmachungen sind für Unternehmen ein wichtiges Frühwarnsystem:

  • Risikomanagement: Erkennen Sie frühzeitig, wenn Kunden oder Lieferanten in Schwierigkeiten geraten
  • Forderungssicherung: Verpassen Sie keine Fristen für die Anmeldung Ihrer Forderungen
  • Geschäftschancen: Identifizieren Sie potenzielle Übernahmekandidaten

Mit Insolvenz-Kontor können Sie alle relevanten Bekanntmachungen automatisch überwachen. Durchsuchen Sie aktuelle Insolvenzbekanntmachungen nach Unternehmen, Branche und Region.

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