Das Aktenzeichen ist die eindeutige Geschäftsnummer, unter der ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht geführt wird.
Jedes Insolvenzverfahren erhält vom zuständigen Gericht ein einzigartiges Aktenzeichen, unter dem alle Dokumente, Beschlüsse und Korrespondenz geführt werden.
Aufbau eines Aktenzeichens:
Weitere Registerzeichen:
Das Aktenzeichen ist für alle Beteiligten wichtig, um Schriftstücke korrekt zuzuordnen und Informationen beim Gericht abzufragen.
Ein Gläubiger möchte seine Forderung gegen die Muster GmbH anmelden. Er entnimmt der Insolvenzbekanntmachung das Aktenzeichen "67 IN 234/24" und gibt dieses auf seinem Anmeldungsschreiben an den Insolvenzverwalter an. So kann die Forderung dem richtigen Verfahren zugeordnet werden.
Das Aktenzeichen ist unverzichtbar für:
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