Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den Insolvenzgläubiger aus der verteilbaren Insolvenzmasse auf ihre angemeldeten Forderungen erhalten.
Die Insolvenzquote gibt an, wie viel Prozent ihrer Forderung die ungesicherten Insolvenzgläubiger am Ende des Verfahrens ausgezahlt bekommen.
Berechnung:
Insolvenzquote = (Verteilbare Masse / Summe aller Insolvenzforderungen) × 100%
Durchschnittliche Quoten in Deutschland:
Einflussfaktoren auf die Quote:
Bei der Insolvenz eines Einzelhändlers beträgt die verwertbare Masse nach Abzug der Verfahrenskosten 100.000 €. Die Summe aller angemeldeten Insolvenzforderungen beläuft sich auf 2.000.000 €. Die Insolvenzquote beträgt somit 5%. Ein Gläubiger mit einer Forderung von 50.000 € erhält 2.500 €.
Die Insolvenzquote bestimmt Ihren tatsächlichen Forderungsausfall:
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