02102 891 7073 | Mo-Fr 9-17 Uhr

Im Detail erklärt

Die Insolvenzquote gibt an, wie viel Prozent ihrer Forderung die ungesicherten Insolvenzgläubiger am Ende des Verfahrens ausgezahlt bekommen.

Berechnung:

Insolvenzquote = (Verteilbare Masse / Summe aller Insolvenzforderungen) × 100%

Durchschnittliche Quoten in Deutschland:

  • Regelinsolvenz: ca. 3-5%
  • Mit Sanierung/Insolvenzplan: 10-30%
  • Verbraucherinsolvenz: oft 0%

Einflussfaktoren auf die Quote:

  • Umfang und Wert der Insolvenzmasse
  • Höhe der angemeldeten Forderungen
  • Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten
  • Erfolg von Anfechtungsklagen
  • Erlöse aus der Unternehmensfortführung

Praxisbeispiel

Beispiel

Bei der Insolvenz eines Einzelhändlers beträgt die verwertbare Masse nach Abzug der Verfahrenskosten 100.000 €. Die Summe aller angemeldeten Insolvenzforderungen beläuft sich auf 2.000.000 €. Die Insolvenzquote beträgt somit 5%. Ein Gläubiger mit einer Forderung von 50.000 € erhält 2.500 €.

Relevanz für Unternehmen

Die Insolvenzquote bestimmt Ihren tatsächlichen Forderungsausfall:

  • Rückstellung: Bilanzieren Sie den wahrscheinlichen Ausfall frühzeitig
  • Verhandlung: Höhere Quoten sind bei Sanierungen möglich
  • Prävention: Sicherheiten erhöhen Ihre Befriedigungsaussichten

Insolvenzen frühzeitig erkennen

Mit Insolvenz-Kontor überwachen Sie relevante Insolvenzverfahren und schützen Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfällen.

Jetzt kostenlos testen