Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie alle Vermögenszuwächse während des Verfahrens.
Die Insolvenzmasse bildet die wirtschaftliche Grundlage für die Befriedigung der Gläubiger. Sie wird vom Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet.
Was gehört zur Insolvenzmasse:
Was gehört NICHT zur Insolvenzmasse:
Bei der Insolvenz eines Produktionsunternehmens umfasst die Insolvenzmasse: das Firmengrundstück (500.000 €), Maschinen (200.000 €), Warenbestand (100.000 €), offene Kundenforderungen (150.000 €) und Bankguthaben (50.000 €). Diese Masse wird verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt.
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