Der Insolvenzverwalter ist eine vom Insolvenzgericht bestellte, unabhängige Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und die Gläubiger bestmöglich befriedigt.
Der Insolvenzverwalter übernimmt mit der Verfahrenseröffnung die vollständige Verfügungsgewalt über das Vermögen des Schuldners. Er ist weder Vertreter des Schuldners noch der Gläubiger, sondern handelt im Interesse der Gesamtheit aller Beteiligten.
Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung (InsVV) und bemisst sich nach dem Wert der Insolvenzmasse.
Nach der Insolvenz eines Einzelhandelsunternehmens prüft der Insolvenzverwalter, ob das Geschäft fortgeführt werden kann. Er verhandelt mit potenziellen Käufern, führt das Tagesgeschäft weiter und bereitet parallel die Abwicklung vor. Am Ende verteilt er den Erlös aus dem Verkauf an die Gläubiger.
Der Insolvenzverwalter ist Ihr wichtigster Ansprechpartner im Insolvenzverfahren:
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