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Im Detail erklärt

Der Insolvenzverwalter übernimmt mit der Verfahrenseröffnung die vollständige Verfügungsgewalt über das Vermögen des Schuldners. Er ist weder Vertreter des Schuldners noch der Gläubiger, sondern handelt im Interesse der Gesamtheit aller Beteiligten.

Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters:

  • Inbesitznahme: Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse
  • Prüfung: Bewertung der wirtschaftlichen Lage und Fortführungsmöglichkeiten
  • Verwertung: Bestmögliche Verwertung des Schuldnervermögens
  • Forderungsprüfung: Prüfung der angemeldeten Gläubigerforderungen
  • Verteilung: Verteilung des Erlöses an die Gläubiger nach Quote
  • Anfechtung: Rückforderung von Zahlungen, die vor der Insolvenz unrechtmäßig erfolgten

Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung (InsVV) und bemisst sich nach dem Wert der Insolvenzmasse.

Praxisbeispiel

Beispiel

Nach der Insolvenz eines Einzelhandelsunternehmens prüft der Insolvenzverwalter, ob das Geschäft fortgeführt werden kann. Er verhandelt mit potenziellen Käufern, führt das Tagesgeschäft weiter und bereitet parallel die Abwicklung vor. Am Ende verteilt er den Erlös aus dem Verkauf an die Gläubiger.

Relevanz für Unternehmen

Der Insolvenzverwalter ist Ihr wichtigster Ansprechpartner im Insolvenzverfahren:

  • Forderungsanmeldung: Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an
  • Vertragsfortführung: Klären Sie mit ihm, ob bestehende Verträge fortgeführt werden
  • Übernahme: Verhandeln Sie mit ihm über mögliche Übernahmen von Vermögenswerten

In unserer Datenbank der aktuellen Insolvenzverfahren finden Sie die zuständigen Verwalter und alle Verfahrensdetails.

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