Die Restschuldbefreiung ist die Befreiung einer natürlichen Person von allen im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode.
Die Restschuldbefreiung ermöglicht natürlichen Personen nach einem Insolvenzverfahren einen wirtschaftlichen Neuanfang. Sie ist das wichtigste Sanierungsinstrument für Privatpersonen und Selbstständige.
Voraussetzungen:
Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode:
Dauer: Nach der Reform 2020 beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch 3 Jahre (vorher 6 Jahre).
Ein Einzelunternehmer hat Schulden von 300.000 € angehäuft. Nach dem Insolvenzverfahren und 3 Jahren Wohlverhaltensperiode, in denen er sein pfändbares Einkommen abgeführt hat, wird ihm die Restschuldbefreiung erteilt. Die verbleibenden 250.000 € Schulden werden erlassen.
Für Gläubiger bedeutet die Restschuldbefreiung:
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