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Im Detail erklärt

Die Restschuldbefreiung ermöglicht natürlichen Personen nach einem Insolvenzverfahren einen wirtschaftlichen Neuanfang. Sie ist das wichtigste Sanierungsinstrument für Privatpersonen und Selbstständige.

Voraussetzungen:

  • Natürliche Person (keine GmbH, AG etc.)
  • Ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens
  • Erfüllung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode
  • Keine Versagungsgründe (z.B. Insolvenzstraftaten)

Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode:

  • Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit
  • Abführung des pfändbaren Einkommens an den Treuhänder
  • Herausgabe von Erbschaften zur Hälfte
  • Keine Vermögensverschiebungen
  • Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht

Dauer: Nach der Reform 2020 beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch 3 Jahre (vorher 6 Jahre).

Praxisbeispiel

Beispiel

Ein Einzelunternehmer hat Schulden von 300.000 € angehäuft. Nach dem Insolvenzverfahren und 3 Jahren Wohlverhaltensperiode, in denen er sein pfändbares Einkommen abgeführt hat, wird ihm die Restschuldbefreiung erteilt. Die verbleibenden 250.000 € Schulden werden erlassen.

Relevanz für Unternehmen

Für Gläubiger bedeutet die Restschuldbefreiung:

  • Forderungsverlust: Nicht befriedigte Forderungen werden endgültig wertlos
  • Schnelle Anmeldung: Sichern Sie Ihre Teilnahme an der Verteilung
  • Ausnahmen beachten: Manche Forderungen (z.B. aus vorsätzlicher Schädigung) sind von der Befreiung ausgenommen

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