Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der gerichtliche Beschluss, mit dem das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt und der Insolvenzverwalter seine Arbeit aufnimmt.
Mit dem Eröffnungsbeschluss nach § 27 InsO beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Das Gericht prüft zuvor, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Voraussetzungen für die Eröffnung:
Inhalt des Eröffnungsbeschlusses:
Wirkungen der Eröffnung:
Das Amtsgericht eröffnet am 15. März das Insolvenzverfahren über die Müller GmbH. Im Beschluss wird Rechtsanwalt Schmidt als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger haben bis zum 15. Mai Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Der Prüfungstermin ist für den 15. Juni angesetzt.
Die Verfahrenseröffnung ist für Gläubiger entscheidend:
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