Die Abweisung mangels Masse ist die Zurückweisung eines Insolvenzantrags durch das Gericht, wenn das Schuldnervermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Gemäß § 26 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Verfahrenskosten umfassen:
Möglichkeiten zur Vermeidung der Abweisung:
Folgen der Abweisung:
Die insolvente Klein GmbH besitzt nur noch ein Firmenkonto mit 500 € und alte Büromöbel im Wert von 200 €. Die Verfahrenskosten würden mindestens 2.000 € betragen. Das Gericht weist den Insolvenzantrag mangels Masse ab. Die GmbH wird anschließend wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht.
Eine Abweisung mangels Masse ist für Gläubiger meist die schlechteste Nachricht:
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