Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, das einen rechtlichen Anspruch (Forderung) gegen den insolventen Schuldner hat.
Im Insolvenzverfahren werden verschiedene Gläubigergruppen unterschieden, die unterschiedliche Rechte und Befriedigungsränge haben:
Alle Insolvenzgläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist beim Insolvenzverwalter anmelden.
Ein Großhändler hat offene Rechnungen über 50.000 Euro bei einem insolventen Einzelhändler. Als Insolvenzgläubiger meldet er seine Forderung beim Insolvenzverwalter an. Da er keine Sicherheiten hat, erhält er am Ende nur die Insolvenzquote von beispielsweise 8% - also 4.000 Euro.
Als Gläubiger sollten Sie schnell handeln:
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