Die Eigenverwaltung ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner sein Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst weiterführen und sanieren kann.
Bei der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO behält der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Statt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht.
Voraussetzungen:
Vorteile der Eigenverwaltung:
Ein Maschinenbauunternehmen mit guten Produkten, aber Liquiditätsproblemen beantragt Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt Sanierungsverhandlungen mit Banken und Lieferanten. Der Sachwalter überwacht alle Maßnahmen und berichtet an das Gericht.
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