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Im Detail erklärt

Bei der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO behält der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Statt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht.

Voraussetzungen:

  • Keine Nachteile für die Gläubiger zu erwarten
  • Kein Antrag eines Gläubigers auf Bestellung eines Insolvenzverwalters
  • Der Schuldner erscheint geeignet, das Unternehmen fortzuführen
  • Frühzeitige Antragstellung (vor Zahlungsunfähigkeit optimal)

Vorteile der Eigenverwaltung:

  • Know-how: Die bisherige Geschäftsführung bleibt erhalten
  • Schnelligkeit: Keine Einarbeitungszeit für einen externen Verwalter
  • Kosten: Der Sachwalter ist günstiger als ein Insolvenzverwalter
  • Image: Weniger stigmatisierend für das Unternehmen

Praxisbeispiel

Beispiel

Ein Maschinenbauunternehmen mit guten Produkten, aber Liquiditätsproblemen beantragt Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt Sanierungsverhandlungen mit Banken und Lieferanten. Der Sachwalter überwacht alle Maßnahmen und berichtet an das Gericht.

Relevanz für Unternehmen

Bei Eigenverwaltung Ihres Geschäftspartners:

  • Kontinuität: Ihre bisherigen Ansprechpartner bleiben erhalten
  • Sanierungschance: Höhere Wahrscheinlichkeit der Unternehmensfortführung
  • Verhandlungen: Direkte Gespräche mit der Geschäftsführung möglich

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