Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben. Damit Sie als Gläubiger keine Frist versäumen und Ihre Ansprüche sichern.
Direkt zur AnleitungHinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten (Absonderung, Anfechtung, Masseforderungen) empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.
Ihr Geschäftspartner hat ein Insolvenzverfahren beantragt oder es wurde eröffnet? Handeln Sie jetzt systematisch.
Prüfen Sie die Insolvenzbekanntmachung. Der Beschluss des Insolvenzgerichts enthält alle wichtigen Informationen: Aktenzeichen, Insolvenzverwalter, Fristen und Prüfungstermin.
Haben Sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert? Dann haben Sie ggf. ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht — das ist besser als eine normale Insolvenzforderung. Prüfen Sie Ihre Verträge und AGB, bevor Sie die Forderung zur Tabelle anmelden.
Die Forderungsanmeldefrist beträgt meist 4-8 Wochen ab Eröffnung. Notieren Sie auch den Prüfungstermin. Verspätete Anmeldungen verursachen Zusatzkosten und Sie verpassen frühere Verteilungen.
Ermitteln Sie den genauen Forderungsbetrag: Netto-Hauptforderung, Umsatzsteuer (separat ausweisen) und Zinsen bis zum Tag vor der Verfahrenseröffnung. Zinsen ab Eröffnung sind nachrangig (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Sammeln Sie alle Nachweise: Rechnungen, Verträge, Lieferscheine, Mahnungen.
Die Anmeldung zur Insolvenztabelle erfolgt gem. § 174 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben (Rückschein oder Einwurf) — nur so haben Sie einen Zustellnachweis. Manche Verwalter akzeptieren auch E-Mail, aber Post/Fax ist die rechtssichere Variante. Fügen Sie Kopien aller Belege bei (keine Originale).
Im Prüfungstermin bei der Gläubigerversammlung werden alle angemeldeten Forderungen geprüft. Bei Widerspruch des Verwalters oder anderer Gläubiger müssen Sie Ihre Forderung gerichtlich durchsetzen.
Bei laufenden Verträgen hat der Verwalter ein Wahlrecht (§ 103 InsO): Erfüllung oder Ablehnung. Stellen Sie weitere Lieferungen ein, bis der Verwalter sich erklärt. Wichtig: Bestellt der Verwalter nach Eröffnung bei Ihnen, entsteht eine Masseforderung (§ 55 InsO) — diese wird vorrangig und voll bezahlt, nicht als Insolvenzforderung angemeldet. Dauerschuldverhältnisse (Miete, Leasing) kann der Verwalter mit 3-Monats-Frist kündigen.
Alle Dokumente, die Sie für eine vollständige Forderungsanmeldung benötigen.
Vorlage zur Forderungsanmeldung. Ersetzen Sie die Platzhalter […] durch Ihre Daten.
Hinweis: Dieses Muster dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie das Schreiben an Ihren konkreten Fall an. Bei Absonderungsrechten, Insolvenzanfechtung oder Masseforderungen empfehlen wir anwaltliche Beratung.
Diese Fehler kosten Gläubiger bares Geld. Vermeiden Sie sie.
Verspätete Anmeldungen verursachen zusätzliche Prüfungskosten (bis zu mehreren hundert Euro) und bereits erfolgte Verteilungen werden nicht nachgeholt.
Ohne Nachweise (Rechnungen, Verträge) wird Ihre Forderung im Prüfungstermin bestritten. Dann müssen Sie klagen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Umsatzsteuer ist zwar Teil Ihrer Insolvenzforderung, muss aber separat ausgewiesen werden. Der Verwalter benötigt die Aufschlüsselung für die Vorsteuerkorrektur. Ohne getrennten Ausweis riskieren Sie Rückfragen und Verzögerungen.
Zinsen bis zum Tag vor der Verfahrenseröffnung stehen Ihnen als normale Insolvenzforderung zu. Zinsen ab Eröffnung sind nachrangig (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und werden praktisch nie ausgezahlt. Vergessen Sie nicht, den Zinssatz und die Berechnung beizufügen.
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