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Im Detail erklärt

Das Insolvenzverfahren beginnt nur auf Antrag. Ohne Antrag findet keine Insolvenz statt, selbst wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

  • Schuldner (Eigenantrag): Das Unternehmen selbst oder die Geschäftsführung
  • Gläubiger (Fremdantrag): Jeder Gläubiger mit einer fälligen Forderung

Antragspflicht: Für juristische Personen (GmbH, AG) und bestimmte Gesellschaften besteht eine Pflicht zur Antragstellung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Die Frist beträgt maximal 3 Wochen (bei Überschuldung 6 Wochen).

Inhalt des Antrags:

  • Angaben zum Schuldner (Name, Anschrift, Rechtsform)
  • Bezeichnung des Insolvenzgrundes
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Vermögensübersicht
  • Bei Fremdantrag: Glaubhaftmachung der Forderung und des Insolvenzgrundes

Praxisbeispiel

Beispiel

Ein Lieferant hat seit 6 Monaten offene Rechnungen bei einem Kunden. Trotz Mahnungen und Vollstreckungsversuchen bleibt die Zahlung aus. Der Lieferant stellt einen Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht, um an einer möglichen Verteilung teilzunehmen.

Relevanz für Unternehmen

Ein Insolvenzantrag kann auch für Sie als Gläubiger sinnvoll sein:

  • Druckmittel: Manchmal führt die Androhung zur Zahlung
  • Gleichbehandlung: Im Insolvenzverfahren werden alle Gläubiger gleich behandelt
  • Anfechtung: Bevorzugende Zahlungen vor der Insolvenz können angefochten werden

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