Der Insolvenzantrag ist der formelle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der beim zuständigen Amtsgericht gestellt wird.
Das Insolvenzverfahren beginnt nur auf Antrag. Ohne Antrag findet keine Insolvenz statt, selbst wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?
Antragspflicht: Für juristische Personen (GmbH, AG) und bestimmte Gesellschaften besteht eine Pflicht zur Antragstellung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Die Frist beträgt maximal 3 Wochen (bei Überschuldung 6 Wochen).
Inhalt des Antrags:
Ein Lieferant hat seit 6 Monaten offene Rechnungen bei einem Kunden. Trotz Mahnungen und Vollstreckungsversuchen bleibt die Zahlung aus. Der Lieferant stellt einen Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht, um an einer möglichen Verteilung teilzunehmen.
Ein Insolvenzantrag kann auch für Sie als Gläubiger sinnvoll sein:
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