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Im Detail erklärt

Im Insolvenzverfahren kann sowohl eine natürliche Person (Privatperson, Einzelunternehmer) als auch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) Schuldner sein.

Pflichten des Schuldners:

  • Auskunftspflicht: Vollständige Offenlegung aller Vermögensverhältnisse
  • Mitwirkungspflicht: Unterstützung des Insolvenzverwalters bei der Verfahrensabwicklung
  • Herausgabepflicht: Übergabe aller zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände

Rechte des Schuldners:

  • Restschuldbefreiung: Natürliche Personen können nach der Wohlverhaltensperiode von Restschulden befreit werden
  • Eigenverwaltung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schuldner das Unternehmen selbst weiterführen
  • Insolvenzplan: Der Schuldner kann einen Insolvenzplan zur Sanierung vorlegen

Praxisbeispiel

Beispiel

Ein Handwerksbetrieb als Einzelunternehmen kann seine Lieferanten nicht mehr bezahlen. Der Inhaber (Schuldner) stellt einen Insolvenzantrag. Er muss dem Insolvenzverwalter alle Geschäftsunterlagen übergeben und Auskunft über Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten geben.

Relevanz für Unternehmen

Als Geschäftspartner eines Schuldners sollten Sie wissen:

  • Vertragserfüllung: Der Schuldner kann nach Verfahrenseröffnung keine Zahlungen mehr leisten
  • Ansprechpartner: Ab Eröffnung ist der Insolvenzverwalter Ihr Ansprechpartner
  • Aussonderung: Prüfen Sie, ob Sie Eigentum vom Schuldner zurückfordern können

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