Der Schuldner ist die natürliche oder juristische Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird und die ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann.
Im Insolvenzverfahren kann sowohl eine natürliche Person (Privatperson, Einzelunternehmer) als auch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) Schuldner sein.
Pflichten des Schuldners:
Rechte des Schuldners:
Ein Handwerksbetrieb als Einzelunternehmen kann seine Lieferanten nicht mehr bezahlen. Der Inhaber (Schuldner) stellt einen Insolvenzantrag. Er muss dem Insolvenzverwalter alle Geschäftsunterlagen übergeben und Auskunft über Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten geben.
Als Geschäftspartner eines Schuldners sollten Sie wissen:
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