Das Insolvenzgericht ist das für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht am Sitz oder Wohnsitz des Schuldners.
In Deutschland sind die Amtsgerichte für Insolvenzverfahren zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens (bei juristischen Personen) oder dem Wohnsitz (bei natürlichen Personen).
Aufgaben des Insolvenzgerichts:
Am Insolvenzgericht sind spezialisierte Richter (Insolvenzrichter) und Rechtspfleger tätig, die sich ausschließlich mit Insolvenzverfahren befassen.
Eine GmbH mit Sitz in München muss Insolvenz anmelden. Zuständig ist das Amtsgericht München als Insolvenzgericht. Der Insolvenzrichter prüft den Antrag, bestellt einen Insolvenzverwalter und eröffnet das Verfahren. Alle Beschlüsse werden unter dem Aktenzeichen des Münchner Gerichts veröffentlicht.
Das Insolvenzgericht ist für Sie als Gläubiger relevant:
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