Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Insolvenz und Insolvenzverfahren verständlich erklärt
Das gerichtliche Verfahren zur geordneten Abwicklung bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.
Offizielle Veröffentlichung des Insolvenzgerichts über den Stand eines Insolvenzverfahrens.
Das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung.
Der formelle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht.
Die eindeutige Geschäftsnummer des Insolvenzgerichts zur Identifikation des Verfahrens.
Der prozentuale Anteil, den Gläubiger aus der Insolvenzmasse auf ihre Forderungen erhalten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Gerichtliche Anordnungen im Eröffnungsverfahren zum Schutz des Schuldnervermögens.
Der gerichtliche Beschluss, mit dem das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt.
Zurückweisung des Insolvenzantrags, wenn das Vermögen nicht zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
Vom Gericht bestellte Person zur Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse.
Das für Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht am Sitz des Schuldners.
Personen oder Unternehmen, die Forderungen gegen den insolventen Schuldner haben.
Die natürliche oder juristische Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Der vom Gericht vor Verfahrenseröffnung bestellte Verwalter zur Sicherung der Masse.
Das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige.
Die Befreiung des Schuldners von seinen restlichen Verbindlichkeiten nach der Wohlverhaltensperiode.
Sonderform, bei der der Schuldner sein Unternehmen unter Aufsicht selbst weiterführt.
Ein Sanierungskonzept als Alternative zur regulären Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen durch Gläubiger beim Insolvenzverwalter.
Das Organ der Gläubiger zur Beschlussfassung über wichtige Verfahrensfragen.
Nutzen Sie Insolvenz-Kontor, um aktuelle Insolvenzbekanntmachungen zu recherchieren und relevante Verfahren zu überwachen.
14 Tage kostenlos testen