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Fristenalarm

Frist abgelaufen: Was Gläubiger der STAR CAR GmbH jetzt wissen müssen

Die STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung aus Hamburg – eine der bekanntesten Autovermietungen Norddeutschlands – ist insolvent. Am 1. Januar 2026 wurde das Verfahren eröffnet. Die Forderungsanmeldefrist endete am 11. Februar 2026. Wer seine Forderung bis dahin nicht angemeldet hat, steht jetzt hinten an.

Mit einer Bilanzsumme von 48,16 Millionen Euro gehört STAR CAR zu den Großunternehmen – und damit zu den Fällen, bei denen besonders viele Gläubiger betroffen sind.

Steckbrief

UnternehmenSTAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung
SitzSüderstraße 282, 20537 Hamburg
AmtsgerichtHamburg
Aktenzeichen67g IN 326/25
EröffnungsgrundZahlungsunfähigkeit und Überschuldung
InsolvenzverwalterRA Dr. Christoph Morgen, Hamburg
Bilanzsumme48,16 Mio. €
UnternehmensklasseGroßunternehmen
Forderungsanmeldefrist11.02.2026 (abgelaufen)
Prüfungstermin11.03.2026, 10:20 Uhr

Chronologie

DatumEreignis
24.10.2025Sicherungsmaßnahmen – Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen wird bestellt. Ein Verfügungsverbot wird angeordnet.
01.01.2026Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Das Amtsgericht Hamburg eröffnet das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
11.02.2026Forderungsanmeldefrist abgelaufen – Gläubiger, die ihre Forderungen nicht fristgerecht angemeldet haben, gelten als Nachzügler.
11.03.2026Prüfungstermin – Fristgerecht angemeldete Forderungen werden geprüft. Sitzungssaal B405, AG Hamburg.

Konzern-Insolvenz: Drei Verfahren, ein Verwalter

STAR CAR ist kein Einzelfall – es handelt sich um eine Konzern-Insolvenz. Neben der Kraftfahrzeugvermietung laufen zwei weitere Verfahren beim selben Gericht unter demselben Insolvenzverwalter:

  • STARCAR Mobility GmbH (Az. 67g IN 339/25) – Eröffnung am 02.01.2026
  • STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AG (Az. 67g IN 332/25) – Holdinggesellschaft, Eröffnung am 02.01.2026

Alle drei Verfahren haben dieselbe Forderungsanmeldefrist (11.02.2026) und denselben Prüfungstermin im März. Gläubiger sollten prüfen, ob sie Forderungen gegen mehrere Konzerngesellschaften haben.

Warum trifft es gerade eine Autovermietung besonders hart? Autovermietungen haben ein außergewöhnlich breites Gläubigerspektrum: Leasinggesellschaften für die Fahrzeugflotte, KFZ-Werkstätten und Ersatzteillieferanten, Versicherungsgesellschaften, Tankkartenanbieter, Vermieter von Stellflächen, Flottenausstatter – und nicht zuletzt Firmenkunden mit laufenden Rahmenverträgen. Jeder dieser Partner ist potenzieller Gläubiger.

Was „Frist abgelaufen" konkret bedeutet

Die Forderungsanmeldefrist ist keine Ausschlussfrist – Nachzügler können ihre Forderung gemäß § 177 InsO noch anmelden. Allerdings mit erheblichen Nachteilen:

  • Kein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung
  • Sonderprüfungstermin auf eigene Kosten – die nachträgliche Prüfung der Forderung muss vom Nachzügler selbst beantragt und bezahlt werden (§ 177 Abs. 1 InsO)
  • Nachrangige Behandlung – bei der Verteilung stehen fristgerecht angemeldete Forderungen vor verspäteten Anmeldungen

Die durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland liegt unter 5 %. Bei einem Großunternehmen wie STAR CAR können die einzelnen Forderungsbeträge jedoch erheblich sein – jeder verpasste Prozentpunkt kostet bares Geld.

Einordnung in Zahlen

Die Insolvenz der STAR CAR GmbH fällt in eine Phase hoher Insolvenzaktivität in Deutschland:

Kennzahl (Januar 2026)Wert
Eröffnete Insolvenzverfahren897
Davon Großunternehmen34
Eröffnungen in Hamburg32
Abgelaufene Forderungsanmeldefristen (letzte 30 Tage)933

STAR CAR ist eines von 34 Großunternehmen, deren Verfahren im Januar 2026 eröffnet wurde – und einer von 32 Hamburger Fällen. In den vergangenen 30 Tagen sind allein 933 Forderungsanmeldefristen abgelaufen. Wer seine Geschäftspartner nicht systematisch überwacht, verpasst unweigerlich Fristen.

Handlungsempfehlungen

Für Inkasso & Forderungsmanagement

Prüfen Sie Ihre offenen Forderungen gegen STAR CAR und die Konzerngesellschaften. Auch nach Fristablauf können Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden – beantragen Sie ggf. einen Sonderprüfungstermin nach § 177 InsO. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum möglichen Verlust bei Nichtanmeldung.

Für Einkauf & Risikomanagement

Wenn Ihr Unternehmen Mietwagenverträge mit STAR CAR hatte: Prüfen Sie alternative Anbieter und sichern Sie laufende Mobilität. Darüber hinaus: Gleichen Sie Ihr gesamtes Lieferantenportfolio gegen aktuelle Insolvenzverfahren ab. Wo ein Konzern fällt, sind oft weitere Zulieferer betroffen.

Für Steuerberater & Buchhalter

Gleichen Sie die Debitorenlisten Ihrer Mandanten gegen aktuelle Insolvenzbekanntmachungen ab. Eine unbewertete Forderung gegen ein insolventes Unternehmen verzerrt die Bilanz – und kann bei der nächsten Prüfung zum Problem werden. Informieren Sie betroffene Mandanten proaktiv.

Damit Ihnen das nicht passiert

933 abgelaufene Fristen in 30 Tagen – manuell ist das nicht zu schaffen. Insolvenz-Kontor überwacht Ihre Geschäftspartner automatisch und benachrichtigt Sie sofort, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Inklusive aller Fristen.

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Quellen

Öffentliche Insolvenzbekanntmachung, Amtsgericht Hamburg, Az. 67g IN 326/25. Alle Angaben basieren auf amtlichen Bekanntmachungen und eigener Datenauswertung. Zum Insolvenzverfahren der STAR CAR GmbH →

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