Nachschlagewerk für Insolvenz & -praxis Datenstand · Geschäftsjahr 2025
Das Insolvenzjahr 2025

Wenn die Bücher
nicht mehr aufgehen.

Das Insolvenzkontor führt die deutsche Insolvenzlandschaft wie ein offenes Register: Arten, Verfahren und Zahlen — nüchtern geordnet, laufend fortgeschrieben und ohne juristisches Kauderwelsch.

Kontobuch · Eröffnungen Δ zum Vorjahr
Unternehmensinsolvenzenbeantragt, Amtsgerichte 24.064 +10,3 %
VerbraucherinsolvenzenPrivatpersonen 77.219 +8,4 %
Gläubigerforderungengemeldet 2025 47,9 Mrd €
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), veröffentlicht 03/2026
Zur Lage

Drittes Anstiegsjahr in Folge.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist 2025 auf 24.064 Fälle gestiegen — der höchste Stand seit 2014. Nach zwei Jahren mit Zuwächsen von je über 20 % fällt der Anstieg mit 10,3 % zwar geringer aus, das Niveau bleibt aber hoch.

Eine Insolvenz ist kein plötzliches Ereignis, sondern das Ende eines geordneten Verfahrens: Sie tritt ein, wenn Schulden die Zahlungsfähigkeit dauerhaft übersteigen. Das deutsche Insolvenzrecht — geregelt in der Insolvenzordnung (InsO) — verfolgt dabei zwei Ziele: die Gläubiger möglichst gleichmäßig zu befriedigen und redlichen Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Am stärksten betroffen sind 2025 erneut Verkehr und Lagerei, das Gastgewerbe und das Baugewerbe. Fast zwei Drittel der insolventen Unternehmen sind GmbHs, und ebenfalls rund zwei Drittel hatten zum Antragszeitpunkt keine Beschäftigten mehr.

Register I

Welche Verfahren es gibt

Alle Arten
Register II

Vom Antrag zur Restschuld­befreiung.

Jede Insolvenz folgt einem festen Gang durch das Amtsgericht. Vier Schritte prägen fast jedes Verfahren — die Details unterscheiden sich zwischen Unternehmen und Privatpersonen.

Ausführlicher Ablauf

Antrag & Prüfung

Schuldner oder Gläubiger stellen den Antrag beim Amtsgericht. Ein vorläufiger Verwalter prüft, ob Insolvenzgründe vorliegen und genug Masse für das Verfahren vorhanden ist.

Eröffnung

Reicht die Masse, eröffnet das Gericht das Verfahren und bestellt den Insolvenzverwalter. Andernfalls wird der Antrag „mangels Masse" abgewiesen.

Verwertung oder Sanierung

Der Verwalter zieht Forderungen ein und verwertet das Vermögen — oder das Unternehmen wird über einen Insolvenzplan fortgeführt und saniert.

Verteilung & Neuanfang

Der Erlös wird an die Gläubiger verteilt. Natürliche Personen erhalten nach der Wohlverhaltensphase — heute bereits nach drei Jahren — die Restschuldbefreiung.

Was am Ende bleibt

Im Schnitt erhielten Gläubiger nur 3,8 % ihrer Forderungen zurück.

Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes zu abgeschlossenen Verfahren zeigt: Von den angemeldeten Forderungen bleibt am Verfahrensende meist nur ein Bruchteil übrig. Insolvenz ist deshalb selten ein voller Ausgleich — eher ein geordneter Umgang mit dem, was noch da ist.

Register III

Sieben Jahre im Überblick.

Nach dem historischen Tief während der Pandemie-Hilfen steigen die Unternehmensinsolvenzen seit 2023 wieder deutlich. Die vollständige Auswertung nach Branchen, Rechtsformen und Bundesländern finden Sie im Statistik-Kontor.

Zur Statistik
18.7492019
15.8412020
13.9932021
14.5902022
17.8142023
21.8122024
24.0642025

Beantragte Unternehmensinsolvenzen je Jahr · Quelle: Destatis

Kurz gefragt

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten in einem Satz — ausführlicher im Fragen-Register.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können — in der Regel, wenn mehr als 10 % der fälligen Verbindlichkeiten über mindestens drei Wochen offen bleiben. Sie ist der häufigste Eröffnungsgrund nach § 17 InsO.

Seit der Reform von 2020 dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung nur noch drei Jahre — unabhängig davon, welche Quote an die Gläubiger geht. Zuvor waren es je nach Fall bis zu sechs Jahre.

Ja. Bei juristischen Personen besteht eine Antragspflicht: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Überschuldung (§ 15a InsO). Wer den Antrag verschleppt, macht sich strafbar.

Nein. Über einen Insolvenzplan, eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren können Unternehmen saniert und fortgeführt werden. 2025 wurden über 500 Eigenverwaltungen genehmigt — ein Weg, der vor allem größeren Unternehmen offensteht.
Das Kontor

Ein Nachschlagewerk, kein Ratgeber-Ersatz.

Das Insolvenzkontor ordnet Begriffe, Verfahren und Zahlen für alle, die sich einen klaren Überblick verschaffen wollen — Betroffene, Gründer, Studierende, Journalistinnen. Für eine konkrete Entscheidung führt der Weg zu einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt.

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