Zollhaus Event-Gourmet GmbH

Landshut • Bayern • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform GmbH
Adresse Äußere Münchener Straße 83, 84036 Landshut
84036 Landshut
Bundesland Bayern
Handelsregister Landshut, HRB 10293
Branche
WZ-Code 56.21
Branchenbeschreibung Die Haupttätigkeit umfasst gastronomische Großveranstaltungen und Festzeltbetrieb, was primär unter Event-Dienstleistungen (56.21) fällt. Die Verpflegungskomponente wird durch 56.29 abgedeckt, während der Gastronomiebezug durch 56.10 erfasst wird.
Unternehmensgröße
Größenklasse Kleines Unternehmen
Bilanzsumme 200.000 €
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 01.07.2024

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
06.08.2024 abgelaufen
Widerspruchsfrist
03.09.2024 abgelaufen
Rechtsmittelfrist
17.07.2024 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (2 Ereignisse)
01.07.2024 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

26.04.2024 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 13.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Landshut
Aktenzeichen IN 307/24
Kurzübersicht
2
Ereignisse
0
Offene Fristen
724
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden