Scheel Erdbau Schönberg GmbH

Lockwisch • Mecklenburg-Vorpommern • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform GmbH
Adresse Dorfstraße 13, 23923 Lockwisch
23923 Lockwisch
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister Schwerin, HRB 1990
Branche
WZ-Code 43.12
Branchenbeschreibung Erdbaumaßnahmen fallen unter bauvorbereitende Maßnahmen als Haupttätigkeit. Abbrucharbeiten sind eigenständige Kategorie. Handel mit Baumaterialien, Schrott und landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Nebentätigkeiten erfasst.
Unternehmensgröße
Größenklasse Kleines Unternehmen
Bilanzsumme 1,2 Mio. €
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 02.11.2022

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
13.12.2022 abgelaufen
Widerspruchsfrist
24.01.2023 abgelaufen
Rechtsmittelfrist
18.11.2022 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (2 Ereignisse)
02.11.2022 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

22.09.2022 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 13.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Schwerin
Aktenzeichen 580 IN 419/22
Kurzübersicht
2
Ereignisse
0
Offene Fristen
1363
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden