Sato Bau UG (haftungsbeschränkt)

Lohne (Oldenburg) • Niedersachsen • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform UG (haftungsbeschränkt)
Adresse Bahnhofstraße 4, 49393 Lohne (Oldenburg)
49393 Lohne
Bundesland Niedersachsen
Handelsregister Walsrode, HRB 207520
Branche
WZ-Code 43.99
Branchenbeschreibung Die Firma führt sowohl Beton- als auch Maurerarbeiten durch. Da beide Tätigkeiten spezielle Bauarbeiten darstellen und kombiniert ausgeführt werden, ist 43.99 als übergreifender Code am passendsten. 43.13 deckt speziell die Betonarbeiten ab.
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 02.06.2022

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
05.08.2022 abgelaufen
Berichtstermin
26.08.2022, 10:30 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2022, 10:30 Uhr
Rechtsmittelfrist
20.06.2022 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (2 Ereignisse)
02.06.2022 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

04.04.2022 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 13.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Vechta
Aktenzeichen 10 IN 26/21
Kurzübersicht
2
Ereignisse
0
Offene Fristen
1477
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden