FTF Lohn GmbH

Köln • Nordrhein-Westfalen • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform GmbH
Adresse Gereonstr. 18 - 32, 50670 Köln
50670 Köln
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Handelsregister Köln, HRB 107150
Branche
WZ-Code 69.20
Branchenbeschreibung Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Personalberatung nach Steuerberatungsgesetz fallen primär unter Steuerberatung/Buchführung (69.20). Personalangelegenheiten können auch Arbeitsvermittlung (78.20) umfassen.
Unternehmensgröße
Größenklasse Kleinstunternehmen
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 13.10.2023

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
10.12.2023 abgelaufen
Berichtstermin
10.01.2024 abgelaufen
Prüfungstermin
10.01.2024 abgelaufen
Widerspruchsfrist
10.01.2024 abgelaufen
Rechtsmittelfrist
31.10.2023 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (2 Ereignisse)
13.10.2023 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

28.08.2023 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 13.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Köln
Aktenzeichen 70c IN 184/23
Kurzübersicht
2
Ereignisse
0
Offene Fristen
967
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden