be-bo GmbH

Bad Zwischenahn • Niedersachsen • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform GmbH
Adresse Borsigstraße 3, 26160 Bad Zwischenahn
26160 Bad Zwischenahn
Bundesland Niedersachsen
Handelsregister Oldenburg (Oldenburg), HRB 211352
Branche
WZ-Code 47.53
Branchenbeschreibung Die Firma ist im Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen tätig. Der Hauptcode 47.53 erfasst den Einzelhandel mit Bodenbelägen, während 46.73 den Großhandelsaspekt abdeckt. Code 43.33 berücksichtigt mögliche Verlegedienstleistungen.
Unternehmensgröße
Größenklasse Kleinstunternehmen
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 26.03.2021

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
20.05.2021 abgelaufen
Widerspruchsfrist
10.06.2021 abgelaufen
Rechtsmittelfrist
13.04.2021 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (2 Ereignisse)
26.03.2021 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

17.02.2021 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 26.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen 69 IN 4/21
Kurzübersicht
2
Ereignisse
0
Offene Fristen
1888
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden