Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG

Saterland • Niedersachsen • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform GmbH & Co. KG
Adresse Westermoorstr. 33, 26683 Saterland
26683 Saterland
Bundesland Niedersachsen
Handelsregister Oldenburg (Oldenburg), HRA 206538
Unternehmensgröße
Größenklasse Kleinstunternehmen
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 02.12.2022

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
01.02.2023 abgelaufen
Berichtstermin
17.02.2023, 11:00 Uhr
Prüfungstermin
17.02.2023, 11:00 Uhr
Widerspruchsfrist
21.01.2026 abgelaufen
Rechtsmittelfrist
20.12.2022 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (3 Ereignisse)
02.12.2022 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

30.11.2022 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

12.08.2022 Sicherungsmaßnahme

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der gesetzten Frist beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Näheres regelt der Beschluss.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 13.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Cloppenburg
Aktenzeichen 9 IN 61/22
Kurzübersicht
3
Ereignisse
0
Offene Fristen
1347
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden