Badhaus Gastronomiebetriebe GmbH

Wiesbaden • Hessen • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform GmbH
Adresse Häfnergasse 3, 65183 Wiesbaden
65183 Wiesbaden
Bundesland Hessen
Handelsregister Wiesbaden, HRB 29823
Branche
WZ-Code 56.30
Branchenbeschreibung Die Bezeichnungen 'Badhaus.Bar' und 'Badhaus.Club' deuten primär auf Ausschank von Getränken hin (56.30). Zusätzlich könnte Gaststättentätigkeit (56.10) und Unterhaltung im Club-Bereich (93.29) relevant sein.
Unternehmensgröße
Größenklasse Kleines Unternehmen
Bilanzsumme 900.000 €
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 11.07.2025

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
03.09.2025 abgelaufen
Berichtstermin
24.09.2025, 09:30 Uhr
Prüfungstermin
24.09.2025, 09:30 Uhr
Rechtsmittelfrist
29.07.2025 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (2 Ereignisse)
11.07.2025 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

24.04.2025 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 13.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Wiesbaden
Aktenzeichen 10 IN 185/25
Kurzübersicht
2
Ereignisse
0
Offene Fristen
361
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden