AdventureRooms Deutschland Ost GmbH

Dresden • Sachsen • Eröffnung

Stammdaten
Rechtsform GmbH
Adresse Wilhelmine-Reichard-Ring 1, 01109 Dresden
01109 Dresden
Bundesland Sachsen
Handelsregister Dresden, HRB 34067
Branche
WZ-Code 93.29
Branchenbeschreibung Escape Rooms/Adventure Rooms fallen unter sonstige Unterhaltungsdienstleistungen (93.29). Die Bildungskomponente rechtfertigt zusätzlich Code 85.59 für sonstigen Unterricht, da Schulveranstaltungen und Weiterbildung angeboten werden.
Unternehmensgröße
Größenklasse Kleines Unternehmen
Bilanzsumme 690.000 €
Aktueller Verfahrensstand
Eröffnung 02.12.2024

In dem bezeichneten Insolvenzverfahren hat das zuständige Gericht die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Die Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Fristen & Termine
Forderungsanmeldefrist
14.01.2024 abgelaufen
Widerspruchsfrist
25.02.2025 abgelaufen
Rechtsmittelfrist
18.12.2024 abgelaufen
Vollständiger Verfahrensverlauf (2 Ereignisse)
02.12.2024 Eröffnung
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

In dem Insolvenzverfahren wird der Beschluss des Gerichts hiermit bekanntgemacht. Die Einzelheiten des Verfahrens sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

02.10.2024 Sicherungsmaßnahme
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt ██████████████
Vorl. Insolvenzverwalter
Rechtsanwältin ████████████

Das Gericht hat in dem bezeichneten Verfahren die nachfolgenden Anordnungen getroffen. Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhältlich.

Vollständiges Verfahren einsehen?

Erhalten Sie Zugriff auf den kompletten Verfahrensverlauf, alle Beteiligten und Detail-Texte.

Quelle: Offizielle Insolvenzbekanntmachungen. Stand: 13.02.2026
Insolvenzgericht
Gericht Dresden
Aktenzeichen 551 IN 1598/24
Kurzübersicht
2
Ereignisse
0
Offene Fristen
565
Tage

Vollständiges Verfahren

Alle Ereignisse, Beteiligte und Detail-Texte zu diesem Verfahren einsehen.

Forderung anmelden

Kostenlose Anleitung mit Checkliste und Muster-Anschreiben für Gläubiger.

Zum Leitfaden